Nur noch Basis-Schutzmaßnahmen in MV
(Stand 28.04.2022)
Hier erfahren Sie welche Stufe aktuell gültig ist:
Coronawarnkarte
Die Corona-Hotspot-Regelungen gelten in Mecklenburg-Vorpommern bis einschließlich 27. April, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag mit.
„Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Wochen in allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städte entspannt. Das Infektionsgeschehen ist rückläufig, ebenso die Inzidenzen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Aufhebung der Hotspot-Regelungen“, verdeutlichte Drese.
Corona-Lage entspannt sich
Der Landtag hatte in seiner gestrigen Sitzung den Beschluss zur Feststellung einer epidemischen Lage aufgrund der deutlich entspannten Corona-Lage nicht verlängert.
Damit entfallen automatisch die Hotspot-Regelungen in der Corona Landesverordnung und es gelten nur noch die nach dem Infektionsschutzgesetz zulässigen Basisschutzmaßnahmen. Damit ist auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald vom Freitag berücksichtigt.
Nachdem durch das OVG-Urteil bereits seit dem Wochenende in vielen Einrichtungen bzw. bei vielen Angeboten keine Masken- und Testpflichten mehr besteht, entfallen ab dem 28. April auch die übrigen Masken- und Testpflichten. „Dazu gehören die Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise in Hotels, die 2G-Plus-Regelung in Diskotheken und Clubs sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen“, so Drese.
Folgende Basis-Schutzmaßnahmen gelten ab 28. April:
-
die Maskenpflicht im ÖPNV
-
die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
-
3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen
Hallo,
wir sind an einer Ferienwohnung/Apartment in ihrem Haus interessiert. Unsere Frage vorab, wie läuft es bei ihnen zwecks Corona ab? Könnte man notfalls noch am Anreisetag kostenfrei stornieren, falls der Test unerwartet positiv ausfallen sollte?
Ist Frühstück aktuell in ihrem Haus möglich? Könnte man dies spontan vor Ort noch zubuchen?
Mit freundlichen Grüßen
N. Burkhardt
Hallo Herr Burkhardt,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie an Corona erkranken sollten, es sich dann um eine Erkrankung handelt. Es gelten für uns somit die Standard – Stornierungsbedingungen. Viele Versicherungen bieten aber mittlerweile besondere Reiserücktrittsversicherungen für Corona an. Unser Partner ist die URV, welche diese Versicherungen anbietet. Im Fall der Fälle können wir auch ganz unkompliziert eine kostenfreie Umbuchung vornehmen.
Selbstverständlich bieten wir wie gewohnt Frühstück in unserem Haus an, welches Sie immer von Tag zu Tag hinzugucken können.
Viele Grüße aus Binz
Jan Steinfurth