Nur noch Basis-Schutzmaßnahmen in MV

(Stand 28.04.2022)

Hier erfahren Sie welche Stufe aktuell gültig ist:
Coronawarnkarte

Die Corona-Hotspot-Regelungen gelten in Mecklenburg-Vorpommern bis einschließlich 27. April, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag mit.

„Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Wochen in allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städte entspannt. Das Infektionsgeschehen ist rückläufig, ebenso die Inzidenzen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Aufhebung der Hotspot-Regelungen“, verdeutlichte Drese.

Corona-Lage entspannt sich

Der Landtag hatte in seiner gestrigen Sitzung den Beschluss zur Feststellung einer epidemischen Lage aufgrund der deutlich entspannten Corona-Lage nicht verlängert.

Damit entfallen automatisch die Hotspot-Regelungen in der Corona Landesverordnung und es gelten nur noch die nach dem Infektionsschutzgesetz zulässigen Basisschutzmaßnahmen. Damit ist auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald vom Freitag berücksichtigt.

Nachdem durch das OVG-Urteil bereits seit dem Wochenende in vielen Einrichtungen bzw. bei vielen Angeboten keine Masken- und Testpflichten mehr besteht, entfallen ab dem 28. April auch die übrigen Masken- und Testpflichten. „Dazu gehören die Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise in Hotels, die 2G-Plus-Regelung in Diskotheken und Clubs sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen“, so Drese.

Folgende Basis-Schutzmaßnahmen gelten ab 28. April:

  • die Maskenpflicht im ÖPNV

  • die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)

  • 3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen

  • Eine Zusammenstellung von Testeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.